Öffentliche Zustellung nach §17 Absatz 5 RVO an die Mönchengladbach Mavericks
Bescheid der Lizenzkommission des GFL Ligadirektoriums vom 08.12.2011Der Bescheid der Lizenzkommission des GFL Ligadirektoriums vom 08.12.2011 an den Verein Mönchengladbach Mavericks wird hiermit öffentlich zugestellt. Das Schriftstück kann bei dem Vorsitzenden der Lizenzkommission Herrn Uwe Talke, Salzstr. 43, 41460 Neuss abgeholt werden.
Die öffentliche Zustellung ist notwendig, da die an die letzte gemeldete Vereinsanschrift übersandte Post als unzustellbar zurückgeschickt wurde.
Der Zustellungszeitpunkt ist 09.12.2011.
Es wird darauf hingewiesen, dass Rechtsmittelfristen mit dem Zustellungszeitpunkt beginnen.
§17 Abs. 5 Rechts- und Verfahrensordnung
Ladungen oder Schriftverkehr können auch durch öffentliche Bekanntmachung auf der Homepage des AFVD (www.afvd.de) durchgeführt werden, wenn eine ladungsfähige Anschrift nicht bekannt ist oder eine Vielzahl von Verfahrensbeteiligten betroffen ist. In der öffentlichen Bekanntmachung ist das Schriftstück zu bezeichnen und der Ort anzugeben, an dem es eingesehen oder abgeholt werden kann.