Aktualisierte Empfehlungen des AFVD Corona Krisenstabes

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die staatlichen Stellen haben inzwischen auf allen Ebenen (Bund, Land, Kreis, Städte/ Gemeinden) Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Virus Pandemie ergriffen. Dazu gehören u. a. die Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen und Sportanlagen mindestens bis zum Ende der Osterferien. Ein ordnungsgemäßer Trainingsbetrieb ist für die meisten Vereine daher absehbar nicht durchführbar.

Zahlreiche Länder haben Einreiseverbot bzw. Quarantäne-Anordnungen getroffen, die die Bewegungsfreiheit erheblich einschränken und zu Streichung von Luftraumbewegungen geführt haben. Dies dürfte die Anreise ausländischer Sportler, nicht nur aus Krisengebieten erheblich erschweren bzw. ganz unmöglich machen.

Der AFVD Krisenstab empfiehlt folgende Maßnahmen:

  1. Der Trainingsbetrieb in den Vereinen sollte für alle Jugendaltersklassen mindestens bis zum 31.03.2020 insgesamt abgesagt werden. Es macht wenig Sinn, die Kinder und Jugendlichen in der Schule zu isolieren, sie dafür aber im Mannschafstraining wieder zusammenzubringen. Ob es ab dem 01.04.2020 unter Beachtung der Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und des Medizinischen Dienstes des AFVD wiederaufgenommen werden kann, ist vor Ablauf dieser Frist zu prüfen.
  2. Die Notwendigkeit des Trainingsbetriebs in den Vereinen für Erwachsenen-Mannschaften sollte eigenverantwortlich durch die Vereine auf die Notwendigkeit überprüft werden. Durch die generelle Verschiebung des Ligastarts ist allen Ligen (bis derzeit GFL und GFL2) ist es aktuell sportfachlich bis 31.03. nicht notwendig, das Mannschaftstraining aufzunehmen. Von daher wird hier dringend gebeten, den Trainingsbetrieb ebenfalls auszusetzen.
  3. Einige Behörden haben derzeit Freilufttraining ohne Kontakt mit weniger als 100 Personen noch gestattet. Hallentraining wird von den meisten Behörden generell untersagt bzw. die Sportstätten nicht mehr zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass im Cheerleading ein Mannschaftstraining mindestens bis zum Ende der Osterferien nicht möglich ist. Woraus folgt, das eine leistungssportorientiertes Training bis zum ursprünglichen Termin der Deutschen Meisterschaften Cheerleading am 16./17.05.2020 nicht möglich seine dürfte. Entsprechend wird dieser Termin nicht mehr haltbar sein. Es wird daher die Verlegung empfohlen. Neuansetzung zur Vermeidung jeglicher weiterer Verzögerungen mit einem weiten Termin. Als neuer Termin wurde bereits der 05./06.09.2020 festgelegt.
  4. Für Spieler aus Risikogebieten, die bisher noch nicht bei ihren Mannschaften sind, sollten die Vereine in Betracht ziehen, diese zu verschieben. Ansonsten sollte vor deren Anreise die Empfehlungen der Gesundheitsbehörden eingeholt werden. Ggf. ist eine Quarantäne notwendig oder die Spieler erhalten keine Einreiseerlaubnis. Vielfältig stehen inzwischen auch keine Transportmöglichkeiten mehr zur Verfügung. Es sollte auch in Betracht gezogen werden, dass eine Anreise jetzt oder in den nächsten zwei Wochen den Spieler genau zu dem Zeitfenster einreisen lassen würde, wenn die Anzahl der Grippeinfektionen exponentiell ansteigen werden. Sinnvoller wäre, zunächst ein Abklingen der Grippewelle abzuwarten, eher solche Spieler anreisen.
  5. Für die Zeit, in denen durch behördliche Anordnung der Trainings- und Spielbetrieb ruht wird für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte von Vereinen empfohlen, bei der Bundesagentur für Arbeit Anträge auf Kurzarbeit zu stellen.
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