Mitteilung von AFVD vom 17.05.2003

Zur Lage der Hamburg Blue Devils

Das Präsidium des AFV Deutschland e. V. hat zur Kenntnis genommen, dass der Deutsche Meister Hamburg Blue Devils e. V. beabsichtigt, für den e. V. einen Insolvenzantrag zu stellen.

Nach dem Lizenzstatut für die German Football League ist nach Lizenzerteilung die Fortsetzung des Spielbetriebs möglich, sofern das Präsidium des AFV Deutschland e. V., der AFV Hamburg e. V., die Lizenzierungskommission des Ligadirektoriums der German Football League und der vorläufige Insolvenzverwalter des Vereins zustimmen. Zusätzlich muss beim AFVD ein Konzept vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass eine Fortsetzung des Spielbetriebs möglich ist.

Das Präsidium des AFV Deutschland e. V. hat sich grundsätzlich bereiterklärt, einer Fortsetzung des Spielbetriebs zuzustimmen, vorausgesetzt die übrigen im Lizenzstatut zur GFL aufgeführten Bedingungen werden eingehalten und der Verein legt zusammen mit dem noch zu berufenden vorläufigen Insolvenzverwalter ein tragfähiges Konzept vor.

Das Präsidium geht nunmehr davon aus, dass diese notwendigen Schritte kurzfristig erfolgen, insbesondere durch das Amtsgericht Hamburg rasch ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt wird.

Innerhalb der Lizenzierung für die Saison 2003 hatte der Verein Hamburg Blue Devils e. V. die Lizenz unter Auflagen, wie einer Kürzung des vorgelegten Haushaltsplans und der Rückführung von Verbindlichkeiten erhalten. Der Verein hatte daraufhin einen Finanzplan vorgelegt, der deutliche Kürzungen im Personalbereich und die Erwirtschaftung eines Überschusses in 2003 vorsah.

Innerhalb der jüngeren GFL Geschichte haben zuletzt von 1999 bis 2002 die Munich Cowboys im laufenden Insolvenzverfahren am Spielbetrieb der GFL teilgenommen.