DOSB erkennt Bedeutung von Football und Cheerleading im AFVD vollumfänglich an

Persönliches Schreiben von DOSB-Präsident Alfons Hörmann an Robert Huber

Der Deutsche Olympische Sportbund DOSB hat in einem persönlichen Schreiben von Präsident Alfons Hörmann an AFVD Präsident Robert Huber bestätigt, dass American Football und Cheerleading im Leistungs- und Breitensport zur Gruppe der Mannschaftssportarten im DOSB gehört und in die Kategorie der körperbetonten Mannschaftssportarten eingeordnet wird. Was sich leicht anhört, wiegt schwer! Denn damit wird die Position des American Footballs und des Cheerleading im Rahmen kommender Lockerungsmaßnahmen gestärkt. Dabei wird vor allem die konsequente Vorarbeit im Bereich der Hygienevoraussetzungen des Verbandes hervorgehoben.

Der DOSB legte bei seiner Einordnung der Sportarten fest, dass American Football unter anderem mit anderen Mannschaftssportarten wie Fußball gleichzusetzen ist.

„Damit ist American Football aus unserem Verständnis keine Kontaktsportart im eigentlichen Sinn (z.B. im Vergleich zu Judo, Karate etc.), sondern der Kategorie der körperbetonten Mannschaftssportarten zuzurechnen, …. Gleiches gilt für Cheerleading.“ 

Diese Einstufung wurde aufgrund der Vorarbeit des AFVD ermöglicht. Bereits zu Beginn der Pandemie arbeiten zahlreiche Personen im Verband an Hygienekonzepten für alle Bereiche der Sportart inklusive Cheerleading. Eine Saison oder Meisterschaft konnte 2020 dadurch zwar nicht ausgetragen werden, die konsequente Vorarbeit und flexible Anpassung an die sich dauernd wechselnden Bedingungen zahlen sich aber jetzt im Nachhinein aus.“

„Für die kontaktbetonten Formen des American Football sowie für Cheerleading hat der AFVD bereits frühzeitig auf den Leitplanken des DOSB basierende detaillierte sportartspezifische Handlungsempfehlungen für Vereine erarbeitet. Somit wurde die Grundlage geschaffen, die wichtige Bewegung und Begegnung zunächst an der frischen Luft, verantwortungsbewusst anzubieten und betreiben zu können.“

Außerdem hebt der DOSB die Bedeutung des Wettkampfbetriebs für die Vereine der Bundesligen sowie die Bedeutung der Bundesligen selber für den Sport hervor.

„Die Durchführung eines Trainingsbetriebs und des Wettkampf-/Ligatriebs ist für die wirtschaftliche Existenz von Vereinen und Gesellschaften insbesondere in den höchsten deutschen Spielklassen des American Football, der „German Football League“ (GFL & GFL 2), der „Damen-Bundesligen“ (DBL und DBL2) für Frauen,  der Jugendbundesliga für Junioren U19 männlich, der höchsten deutschen Spielklasse im Flag Football, der „Deutsche Flag Football Liga“ (DFFL) für Herren und der nationalen Wettkämpfe im Cheerleading von großer Bedeutung.“ 

Für die Nationalmannschaften unterstütz der DOSB die Durchführung von Maßnahmen unter der Berücksichtig der notwendigen Vorkehrungen wie Schnelltests oder Verzicht auf Übernachtungen.

„Wir unterstützen den AFVD mit Blick auf die Besonderheiten von American Football, Flag Football und Cheerleading dabei, notwendige Maßnahmen wie Lehrgänge und Trainings für Kaderathlet*innen durchzuführen.“

Abschließend stellt der DOSB den Maßnahmen des AFVD ein positives Zeugnis aus und würdigt den Beitrag von American Football  und Cheerleading zum Sport in Deutschland.

„American Football, Flag Football und Cheerleading erfüllen nach unserem Verständnis alle Voraussetzungen für eine gute und sichere Vorbereitung der Bundeskader und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg unseres Team D.“

Diese schriftliche Einschätzung des DOSB ermöglicht es im ersten Schritt, die Mannschaften der GFL/GFL2 wieder in den Trainingsbetrieb zu bringen. Die weitern Mannschaften der Bundesligen werden als Nächste davon profitieren. Die Freigabe des Trainingsbetriebs für alle American Football Teams hängt von den lokalen Gesundheits- und Sportämtern ab.

Das Schreiben des DOSB kann bei der Diskussion vor Ort für alle Teams vorteilhaft eingesetzt werden. Ein weiterer erfolgreicher Schritt zurück auf das Spielfeld.